Das Thermalzentrum

Das Thermalzentrum des Hotels Marco Polo ist bequem im Bademantel direkt vom Hotel aus über interne Aufzüge erreichbar.

Es ist vom Nationalen Gesundheitsdienst für Fangotherapie, Balneotherapie und Inhalationskuren anerkannt und wurde vom Gesundheitsministerium mit dem höchsten Qualitätsniveau (Stufe I Super) ausgezeichnet.

Es gehört zum Überwachungsnetzwerk der Universität Padua zur Qualitätssicherung des Thermal-Fangos und arbeitet mit dem Thermalstudienzentrum „Pietro d’Abano“ zusammen, um durch Forschung und ständige Kontrollen höchste therapeutische Standards zu gewährleisten.

Ärztliche Untersuchung

1.

Visita Medica

15-20 min

Die ärztliche Untersuchung durch den Kurarzt des Hotels ist entscheidend, um ein passendes Behandlungsprotokoll für die individuellen Bedürfnisse des Gastes zu erstellen.

2.

Anwendung

15-20 min

Der Fango wird auf die Haut aufgetragen und hat eine Temperatur zwischen 38 °C und 42 °C. Die Anwendungsdauer beträgt bei Ganzkörperbehandlungen 15 bis 20 Minuten.

3.

Thermalbad

8-10 min

Nach der Fangopackung wird der Patient mit einer warmen Dusche gereinigt und dann für 8–10 Minuten in ein Thermalbad mit einer Temperatur von 36°–38°C getaucht.

4.

Schweißreaktion

30-60 min

Der Patient wird mit warmen Tüchern abgetrocknet und ruht anschließend 30 bis 60 Minuten, um die Schweißreaktion abzuschließen – eine wichtige Phase zur Verstärkung der biologischen Wirkung der Fangotherapie..

5.

Massage

15-25 min

Nach der Schweißreaktion erhält der Patient eine kräftigende oder reaktive Massage zur Förderung der Durchblutung und zum Abschluss der Fangobehandlung. (Die Massage ist kostenpflichtig, da sie nicht im Rahmen der Vereinbarung enthalten ist)

Behandelbare Erkrankungen

Mit Fangotherapie

Diagnosen:

  1. Arthrose und andere degenerative Erkrankungen
  2. Osteoporose
  3. Weichteilrheumatismus

Empfohlene Behandlungszyklen:

  • 12 Fangobehandlungen + 12 therapeutische Bäder in 12 Sitzungen
  • 12 therapeutische Bäder in 12 Sitzungen

Mit Inhalationstherapie

Diagnosen:

  1. Chronische Bronchitis mit obstruktiver Komponente (ausgenommen Asthma und fortgeschrittenes Emphysem mit schwerer Ateminsuffizienz oder Cor pulmonale)
  2. Vasomotorische Rhinitis
  3. Chronische Pharyngolaryngitis
  4. Chronische Sinusitis oder chronisches Rhino-Sinusitis-Syndrom
  5. Chronische bronchiale Rhino-Sinusitis-Syndrome

Empfohlene Behandlung: 12 Inhalationen + 12 Aerosole in 12 Sitzungen

Ärztliche Verordnung

Eine Kurbehandlung ist möglich, wenn beim Check-in im Hotel eine ärztliche Verordnung (Überweisung) vom Hausarzt, Kinderarzt oder Facharzt (sofern die Fachrichtung mit den vom Nationalen Gesundheitsdienst anerkannten Pathologien übereinstimmt) vorgelegt wird.

Personen mit ärztlicher Verordnung zahlen nur die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung (sofern nicht befreit), direkt im Hotel.

Unsere Einrichtung ist vom Nationalen Gesundheitsdienst (S.S.N.) für Fangobalneotherapie und Inhalationsbehandlungen zugelassen. Andere Behandlungen sind privat zu zahlen.

Come Compilarla

So füllen Sie die Verordnung aus

Die Verordnung ist ein Kalenderjahr (365 Tage ab Ausstellungsdatum) gültig. Pro Kalenderjahr ist jedoch nur ein Kurzyklus auf Kosten des Gesundheitsdienstes erlaubt (1. Januar – 31. Dezember).

Jeder Bürger hat Anspruch auf einen einzigen staatlich finanzierten Kurzyklus pro Jahr, mit Ausnahme der geschützten Kategorien laut Art. 57 des Gesetzes 833/78, die einen weiteren Zyklus erhalten können.

Die verordnete Kur darf nicht in zwei getrennten Zeiträumen (z. B. Mai und September) oder in zwei unterschiedlichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Die Kur muss innerhalb von 60 Tagen ab Beginn der ersten Behandlung abgeschlossen werden und in derselben Einrichtung stattfinden.

Die ärztliche Verordnung erlaubt jeweils nur einen der folgenden Zyklen:

  • Max. 12 Fangopackungen + 12 therapeutische Bäder in 12 Sitzungen = FANGOBALNEOTHERAPIE
  • Max. 12 therapeutische Bäder in 12 Sitzungen = BALNEOTHERAPIE
  • Max. 12 Inhalationen + 12 Aerosolbehandlungen in 12 Sitzungen = INHALATIONSTHERAPIE

Personen, die zu dieser Kategorie gehören, zahlen nicht den festen Betrag von 3,10 €, vorausgesetzt, der Hausarzt trägt auf dem Rezept den entsprechenden Befreiungscode ein:

  • Kriegsversehrte der Kategorien 1 bis 5 mit direkter lebenslanger Rente

  • Kriegsversehrte der Kategorien 6 bis 8

  • Dienstversehrte der Kategorie 1 mit spezieller Rente

  • Zivilinvaliden mit 100 % Behinderung, mit oder ohne Pflegegeld

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einer Invalidität über 80 %

  • Vollständig Blinde oder mit einem Sehrest von nicht mehr als einem Zehntel auf beiden Augen

  • Zivilinvaliden unter 18 Jahren

  • Terroropfer sowie deren unterhaltsberechtigte Familienangehörige

Personen, die zu dieser Kategorie gehören, zahlen den festen Betrag von 3,10 €, vorausgesetzt, der Hausarzt trägt auf dem Rezept den entsprechenden Befreiungscode ein:

  • Dienstversehrte der Kategorien 2 bis 5

  • Dienstversehrte der Kategorien 6 bis 8

  • Zivilinvaliden mit Invalidität von 67 % bis 99 %

  • Arbeitsinvaliden mit Invalidität von 67 % bis 79 %

  • Arbeitsinvaliden mit Invalidität unter 67 % (1 % bis 66 %)

  • Personen mit Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten

  • Gehörlose

Personen, die zu dieser Kategorie gehören, zahlen den festen Betrag von 3,10 €, vorausgesetzt, der Hausarzt trägt auf dem Rezept den entsprechenden Einkommensbefreiungscode ein:

  • Bürger unter 6 Jahren (bis 5 Jahre und 364 Tage) oder ab 65 Jahren, die zu einem Haushalt mit einem Vorjahreseinkommen von höchstens 36.151,98 € gehören

  • Rentner mit Mindestrente über 60 Jahren und deren unterhaltsberechtigte Familienangehörige, mit einem Vorjahreseinkommen von höchstens 8.263,31 € (bzw. 11.362,05 € mit Ehepartner), erhöht um 516,46 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind

  • Arbeitslose und deren unterhaltsberechtigte Familienangehörige, mit einem Vorjahreseinkommen von höchstens 8.263,31 € (bzw. 11.362,05 € mit Ehepartner), erhöht um 516,46 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind

  • Sozialrentner und deren unterhaltsberechtigte Familienangehörige

Wenn der Patient nicht zu einer der oben genannten Befreiungskategorien gehört, muss der Arzt das Kästchen mit dem Buchstaben „N“ auf dem Rezept durchstreichen.

Alle Personen, die eine Kurbehandlung in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, auf der Rückseite des Rezepts unter eigener Verantwortung zu erklären, dass sie im laufenden Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember) keinen anderen Zyklus derselben Behandlung auf Kosten des nationalen Gesundheitssystems erhalten haben oder dass sie Anspruch auf Sonderregelungen für geschützte Personengruppen haben.

Die Fangotherapie

Die Aufnahmeuntersuchung durch den Badearzt dient der Erstellung eines individuellen Therapieplans. Darin werden die zu behandelnden Körperbereiche sowie die anzuwendenden Temperaturen festgelegt.

Die Therme verfügt über Einzelkabinen, in denen der Heilschlamm auf die Haut des Patienten aufgetragen wird. Die Temperatur liegt zwischen 38 °C und 42 °C, die Anwendungsdauer beträgt 15 bis 20 Minuten bei allgemeinen Behandlungen.

Anschließend wird der Patient mit einer Thermalwasserdusche vom Schlamm befreit und nimmt ein Einzelbad in einer speziellen Wanne für 8–10 Minuten. Eine Ozon-Hydromassage rundet die Behandlung ideal ab und fördert die Durchblutung.

Mit warmen Tüchern abgetrocknet, kehrt der Patient in sein Zimmer zurück und ruht sich dort für 30 bis 60 Minuten aus, um die Schwitzreaktion zu vollenden und die biologischen Wirkungen der Fangotherapie zu maximieren.

Den Abschluss des Behandlungsprotokolls bildet eine tonisierende Reaktionsmassage (nicht von der Krankenkasse übernommen), die die Durchblutung erneut anregt.

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